Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://leo.blogs.uni-hamburg.de/ veröffentlichte Website der Universität Hamburg.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die allgemeine technische Überprüfung der Barrierefreiheit nach BITV 2.0 für das Basis-Blog UHH Blog Theme 2 (https://leo1.blogs.uni-hamburg.de) wurde von dem unabhängigen Anbieter BITV CONSULT geprüft. Das Prüfergebnis vom 15.04.2020 bescheinigt eine gute Zugänglichkeit (94,23%).

Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht erfüllt:

  • Alternativtexte für Bedienelemente (1.1.1a )
  • Aktuelle Position des Fokus deutlich (2.4.7a)
  • Korrekte Syntax (4.1.1a)

Die Prüfung der weiteren Inhalte und Funktionen des Weblogs https://xxx.blogs.uni-hamburg.de/, das auf Basis des UHH Blog Theme 2 erstellt wurde, erfolgte zusätzlich durch XXX. Geprüft wurden Texte auf den Weblog-Seiten, Dateien wie z.B. PDFs, Video-Dateien, Plugins.[GW1] 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen des Weblogs sind aktuell nicht barrierefrei:

  • Barriere:
    • Beschreibung: Video-Dateien, die auf unserer Webseite eingebunden sind, sind nicht mit Untertiteln versehen.
    • Alternative:
  • Barriere:
    • Alle PDF-Dokumente, xxx.
    • Alternative: xxx.
  • xxx

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Datum erstellt und zuletzt am Datum überprüft.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer https://leo.blogs.uni-hamburg.de/ Website aufgefallen?

Dann können Sie uns gerne per Post oder E-Mail kontaktieren:

klaus.buddeberg@uni-hamburg.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.

Kontaktmöglichkeiten

E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Telefon: +49 40 42823-2057
Montag: 10.00 – 11.00 Uhr